In dieser Rubrik werden allgemeine Fragen zu den Arbeitsgruppen der Gemeinwesenarbeit beantwortet. Die Fragen orientieren sich an den Leitfaden, den die Arbeitsgruppen stadtweit erarbeitet haben, da dieser noch allen Sprecheräten und Gremien vorgelegt werden muss, befindet sich auch diese Rubrik im Aufbau und Umbau.Stand: 25.02.2014
Allgemeine Fragen zu den Arbeitsgruppen der Gemeinwesenarbeit:
1) Was ist eine Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit?
Die Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit (GWA-Gruppen) verstehen sich als ein sich ständig weiterentwickelndes offenes Forum für Bürgeranliegen, als freiwillige, unabhängige und politisch neutrale Plattform. Sie engagieren sich für eine stadtteilbezogene Sozial- und Kulturarbeit und sie verfolgen Ziele wie die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil, Entwicklung von Vernetzungsstrategien, die Ermutigung und Befähigung von Bewohnerinnen und Bewohnern Probleme zu erkennen und deren Lösung selbsttätig und öffentlich anzugehen, Hilfe zu selbstorganisiertem Handeln unter Mobilisierung aller verfügbaren Ressourcen zu geben und in kommunalen Willensbildungsprozessen mitzuarbeiten. (Auszug aus der Präambel des Leitfadens der Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit)
2) Wieviele Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit gibt es in Magdeburg?
Seit Mai 2012 arbeiten in der Landeshauptstadt Magdeburg 22 Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit. Interessierte Bewohnerinnen und Bewohner, Institutionen, Einrichtungen, Firmen, Vereine, freie Träger, Initiativen oder Interessenvertretungen der bewohnten Stadtteile haben sich einer dieser Arbeitsgruppen angeschlossen. Somit ist ein breites Spektrum der Stadt in diesen Verbünden organisiert.
3) Was genau macht eine GWA-Gruppe eigentlich?
Wie in der Präambel bereits erwähnt trägt sie maßgeblich den Gedanken der unabhängigen Bürgerbeteiligung Rechnung. Ebenfalls dient sie als Plattform zum Austuasch von Meinungen. Dazu kommt sie zu Beratungen zusammen. Hierbei hat sie klare Vorgaben, die Räumlichkeiten müssen barrierefrei sein, ebenso ist die Beratung immer öffentlich. Eine GWA-Beratung orientiert sich immer an Punkten einer ordentlichen Mitgliederversammlung, wie öffentliche Einladung mit Tagesordnung, das Führen einer Anwesenheitsliste, die Protokollkontrolle, Ergänzung der Tagesordnung, Durchführung und Protokollierung der Tagesordnung und das Festlegen neuer Termine und Themen. Als Themen der Beratungen kommen alle aktuellen oder nicht so aktuellen Themen der Stadt in Frage. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es je nach GWA-Gruppe sich um stadtteil-bezogene Themen handeln sollte.
4) Wie kann ich an einer Beratung teilnehmen bzw. Mitglied einer GWA-Gruppe werden?
Eine genaue Regelung gibt es hierzu nicht. Da die GWA's keine Vereine oder Parteien sind, haben sie diesbezüglich keine konkreten Rechtsvorschriften. Ergo jeder kann an einer GWA-Beratung teilnehmen. Eine ordentliche mitgliedschaft exsistiert so mit nicht. Der erarbeitete Leitfaden gibt allerdings zu bedenken, dass man aus den jeweiligen Stadtteil kommen sollte oder aus anderen Initiativen oder Organisationen. Ansonsten hat natürlich jede GWA-Gruppe das Recht jemanden von der Beratung auszuschließen.
5) Wer leitet eine GWA-Gruppe?
Die formelle Leitung hat ein sogenannter Sprecherrat. Er ist dafür verantwortlich, dass öffentlich eingeladen wird, gegebenenfalls Dritte zu speziellen Themenschwerpunkten hinzuzuziehen. Er muss die Anwesenheitsliste führen, er legt den Protokollanten fest, er führt durch die Tagesordnung mit Protokollkontrolle, er legt die neuen Termine und Themen fest, er bestätigt die durch die AG GWA beschlossenen Anträge zum Initiativfonds GWA, ebenfalls führt er eine Übersicht über die Mittel aus dem Initiativfonds GWA und zu guter Letzt gibt er die Angelegenheiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die entsprechenden Stellen weiter.
Die Beratungsergebnisse jedoch werden immer innerhalb der öffentlichen Sitzungen der GWA-Gruppe
in Absprache zwischen Sprecher/ Sprecherrat und denTeilnehmerinnen/ Teilnehmern
festgelegt und protokolliert. Nach der Wahl neuer Sprecher/ Sprecherräte müssen diese von der Verwaltung in das Ehrenamt eingewiesen werden.
6) Wie kann ich eine GWA-Gruppe gründen?
Die Gründung einer GWA-Gruppe kann nur dann erfolgen, wenn sich vorher eine bisher tätige GWA-Gruppe aufgelöst hat. Die neu gegründete Arbeitsgruppe wird in die GWA-Arbeit der Landeshauptstadt Magdeburg einbezogen und muss über ein Jahr den Nachweis einer kontinuierlichen Arbeit erbringen. Mit Beginn des darauf folgenden Jahres kann sie aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit gefördert werden. Die Erfüllung der Kriterien zur Inanspruchnahme des Initiativfonds Gemeinwesenarbeit wird durch die Verwaltung der Stadt festgestellt. Somit ist eine finanzielle Unabahängigkeit der GWA-Gruppen von der Stadtverwaltung und somit von politischen Stellen nicht gewährleistet.
7) Ich habe meine Anliegen durchgebracht, wie löse ich nun eine GWA-Gruppe auf?
Eine GWA-Gruppe kann sich auf eigenen Beschluss selbst auflösen. Dazu reicht eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus. Die beabsichtigte Auflösung muss in die Tagesordnung der öffentlichen Einladung aufgenommen werden.
Eine GWA-Gruppe kann aber auch durch die Verwaltung aufgelöst werden, wenn alle drei der
folgenden Bedingungen zutreffen: 1. die Gruppe trifft sich weniger als viermal jährlich zu Beratungen oder die Protokolle der Beratungen können nicht als Nachweis in der Verwaltung vorgelegt werden; 2. in drei aufeinander folgenden Beratungen sind weniger als 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertreten; 3. in drei aufeinander folgenden Beratungen erklären sich keine Teilnehmerin und kein Teilnehmer für die Funktion als Sprecherin/ Sprecher bereit.
Bei Feststellen mindestens eines der Merkmale wird die Förderung durch den Initiativfonds
für ein Jahr ausgesetzt. Die durch die Verwaltung beabsichtigte Auflösung ist ebenfalls in die Tagesordnung der öffentlichen Einladung aufzunehmen. Die Verwaltung bestätigt dann die Auflösung der GWA-Gruppe öffentlich und entlastet den Sprecher/ Sprecherrat.
Bei der Auflösung einer GWA-Gruppe bereits bewilligte Projekte werden dennoch stattfinden. Die finanziellen Mittel aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit, die noch nicht mit einem Beschluss der
Arbeitsgruppe unterlegt sind oder für die noch kein Antrag vorliegt, stehen dann als Restmittel für
alle Arbeitsgruppen zur Verfügung.
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