Montag, 10. März 2014

Landeswahlausschuss berät am Freitag über die Wahlzulassungen zur Kommunalwahl

Quelle: Stadt Magdeburg
Magdeburg (dpa/sa). Wie der Landeswahlleiter bekannt gab, berät der Landeswahlausschuss an diesem Freitag in Magdeburg über die Zulassung der Parteien für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014. Zwölf "nicht etablierte" Parteien und Vereinigungen haben ihre Teilnahme angemeldet, wie das Büro des Landeswahlleiters am Montag in Magdeburg mitteilte.

Sie müssen bestimmte formale Kriterien erfüllen, die ihr auf meiner FAQ-Seite zur Kommunalwahl 2014 in Magdeburg findet. Parteien, die am Stichtag 23. Juli 2013 in Landtag oder Bundestag vertreten waren – also CDU, Die Linke, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, sind im Sinne des Gesetzes etabliert und können somit automatisch an der Wahl teilnehmen. Die Parteien, die keinen Vertreter in einem Landes-, Kommunal- bzw. Bundesparlament haben, müssen noch Unterstützerunterschriften sammeln. Dazu haben sie bis zum 31. März Zeit. Dies gilt allerdings unabhängig von der Wahlzulassung.

Denn die Wahlanzeige zur Kommunalwahl 2014 in Sachsen-Anhalt musste am letzten Freitag, den 07. März, erfolgen. Der Landeswahlausschuss tagt in der Regel öffentlich und kann so von interessierten Bürger*innen besucht werden. Eine Partei, die die Kriterien des Landeswahlausschusses nicht erfüllt, darf zur Kommunalwahl 2014 in Sachsen-Anhalt nicht teilnehmen.

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