Quelle: Stadt Magdeburg |
Sie müssen bestimmte formale Kriterien erfüllen, die ihr auf meiner FAQ-Seite zur Kommunalwahl 2014 in Magdeburg findet. Parteien, die am Stichtag 23. Juli 2013 in Landtag oder Bundestag vertreten waren – also CDU, Die Linke, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, sind im Sinne des Gesetzes etabliert und können somit automatisch an der Wahl teilnehmen. Die Parteien, die keinen Vertreter in einem Landes-, Kommunal- bzw. Bundesparlament haben, müssen noch Unterstützerunterschriften sammeln. Dazu haben sie bis zum 31. März Zeit. Dies gilt allerdings unabhängig von der Wahlzulassung.
Denn die Wahlanzeige zur Kommunalwahl 2014 in Sachsen-Anhalt musste am letzten Freitag, den 07. März, erfolgen. Der Landeswahlausschuss tagt in der Regel öffentlich und kann so von interessierten Bürger*innen besucht werden. Eine Partei, die die Kriterien des Landeswahlausschusses nicht erfüllt, darf zur Kommunalwahl 2014 in Sachsen-Anhalt nicht teilnehmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen